Sicherheit für Ihre Gasleitung

Als Betreiber einer Gasheizung sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasinstallation selbst verantwortlich. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haften Sie darüber hinaus für Schäden die durch Ihre Gasanlage verursacht werden. Wenn die Wasserleitung eine Undichtigkeit aufweist, kann das unangenehm sein. Undichte Gasleitungen sind jedoch ungleich ernster zu nehmen. Besser noch, wenn man es gar nicht erst dazu kommen lässt. Hausgasanlagen müssen deshalb regelmäßig überprüft und gewartet werden.

Gas-Hausschau, 1x jährlich Pflicht!

Die sogenannte Gashausschau muss jedes Jahr durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine Sichtkontrolle der Gasanlage. Diese können Sie als Betreiber selbst durchführen oder Sie beauftragen uns als Fachbetrieb für Gasinstallationen. Die Gas-Hausschau umfasst unter anderem die Kontrolle der Absperreinrichtungen auf freie Zugänglichkeit und der frei verlegten Gasleitungen auf technisch einwandfreien Zustand. Darüber hinaus werden die Lüftungsöffnungen an Verkleidungen sowie die Verbrennungsluftöffnungen überprüft. Mit einem Wartungsvertrag für Ihre Gasheizung bei der Schöllgen Haustechnik brauchen Sie sich keine Sorgen um die Gas-Hausschau machen. Die Gas-Hausschau führen wir im Rahmen der jährlichen Wartung Ihrer Heizungsanlage durch. Natürlich ohne Mehrkosten für Sie! Rufen Sie uns zur individuellen Angebotserstellung gerne an!

Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen

Um beurteilen zu können ob Ihre Gasleitung noch in Ordnung bzw. Dicht ist, wird die sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung, auch Leckmengenmessung genannt, durchgeführt. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung erfolgt mit Hilfe von elektronischen Leckmengenmessgeräten. Je nach festgestellter Gasleckmenge unterscheidet man zwischen unbeschränkter Gebrauchsfähigkeit, verminderter Gebrauchsfähigkeit und keiner Gebrauchsfähigkeit. Sollte eine verminderte Gebrauchsfähigkeit festgestellt werden, muss die Leitung innerhalb von 4 Wochen repariert werden. Ist keine Gebrauchsfähigkeit gegeben, besteht sogar akuter Handlungsbedarf.

Als Betreiber einer Gasanlage müssen Sie die Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre durchführen lassen. Dies dient nicht zuletzt Ihrer eigenen Sicherheit. Aufwand und Kosten des Verfahrens sind überschaubar. Sprechen sie uns an, wir beraten sie gerne.